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Produkt zum Begriff Besichtigungstermine:


  • Ratgeber Immobilienfinanzierung| Finanzierungsmöglichkeiten Immobilien|Handbuch Finanzierung Hauskauf
    Ratgeber Immobilienfinanzierung| Finanzierungsmöglichkeiten Immobilien|Handbuch Finanzierung Hauskauf

    Tipps für Baufinanzierung, Haus- & Wohnungskauf

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  • Häuser und Wohnungen in der Familie vererben| neueste Auflage I Erbschaftssteuer Immobilien | Immobilie verschenken und vererben | Ratgeber Immobilien vererben u. verschenken | Ratgeber Erben u....
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  • Häuser und Wohnungen bei Schenkung und Erbschaft – Einkommensteuerliche Folgen
    Häuser und Wohnungen bei Schenkung und Erbschaft – Einkommensteuerliche Folgen

    Ein geerbtes Haus verkaufen oder vermieten? Auswirkungen auf Ihre Einkommenssteue

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Immobilienverkauf (Burk, Peter)
    Immobilienverkauf (Burk, Peter)

    Immobilienverkauf , Immobilienverkauf: Mit oder ohne Makler? Für private Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen wollen Berücksichtigt das neue Maklerrecht vom 23.12.2020 mit den neuen Regelungen zur Maklerprovision 110 Checkblätter helfen, gezielt alle Kostenrisiken und Vertragsfallen auszuschalten Dieser Praxis-Ratgeber führt Immobilienbesitzer Schritt für Schritt durch den Verkauf ihres Eigentums - von der Wertermittlung über die Vertragsgestaltung bis zur Übergabe. Während bislang der Käufer den Makler oft allein bezahlte, werden künftig Verkäufer mindestens die Hälfte der Maklercourtage tragen müssen. Das sind schnell viele Tausend Euro. Wer ohne Makler verkaufen möchte, findet in dem Ratgeber das nötige Praxis-Wissen. Ebenso wie alle, die über einen Makler verkaufen wollen - ohne Kostenrisiken und Vertragsfallen. Mit den Beispielen aus dem Ratgeber werden Sie die Wertermittlung Ihrer Immobilie selbst durchführen oder eine externe nachvollziehen und eine eigene realistische Preisermittlung vornehmen können Maklerverträge verstehen und in der Lage sein abzuschätzen, ob Sie Ihre Immobilie auch ohne Makler verkaufen können Notarverträge mit den typischen rechtlichen Formulierungen verstehen Übergaberisiken rund um die Übergabe von Nutzen und Lasten, Versicherungen oder Gewährleistungen erkennen und ausschalten können Pflichtangaben in der Immobilienanzeige nicht vergessen. Plus: Immobilienverkauf bei laufendem Darlehen, Verkauf vermieteter Immobilien, Immobilienverkauf bei Immobilien auf Erbbaurechtsgrundstücken und alle Besonderheiten beim Wohnungsverkauf. Der Autor Peter Burk arbeitet für das "Institut Bauen und Wohnen" und die Bauberatung der Verbraucherzentrale. Er kennt die gefährlichen Stolperfallen beim Verkauf von Immobilien aus seiner täglichen Praxis und hat bereits mehrere erfolgreiche Immobilien-Ratgeber verfasst. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 202103, Produktform: Leinen, Autoren: Burk, Peter, Edition: NED, Auflage: 21001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 392, Keyword: Erschließung; Kostenrisiken beim Kostensteigerung; Hausverkauf; Verkauf eines gebrauchten Hauses; Grundbuchgebühren; Boris; Wertermittlung; Vertragsfallen; Hausverkauf ohne Immobilienverkauf; Verkauf ohne Makler; Makler; immobilienbesitz; Erbpacht; Was ist meine Immobilie wert; Kostenfallen; versteckte Mängel; Preisermittlung; Immobilienanzeige; Baulast; Bodenrichtwert; Gewährleistung; Immobilienrichtwert; Wohnungsverkauf; Vertragsformulierungen beim Immobilienverkauf, Fachschema: Besitz / Grundbesitz~Grundbesitz - Grundeigentum~Bau / Baurecht~Baurecht - Bundesbaurecht~Grundstücksrecht~Sachenrecht~Eigentum / Wohneigentum~Wohneigentum~Recht / Ratgeber (allgemein), Fachkategorie: Baurecht, Recht für Ingenieure~Grundstücksrecht (Immobiliarsachenrecht)~Wohnen und Wohneigentum: Kauf, Verkauf und rechtliche Aspekte~Ratgeber, Sachbuch: Recht, Region: Deutschland, Sprache: Deutsch, Thema: Verstehen, Fachkategorie: Grundeigentum und Immobilien, Thema: Orientieren, Text Sprache: ger, Verlag: Verbraucherzentrale NRW, Verlag: Verbraucherzentrale NRW e.V., Breite: 247, Höhe: 28, Gewicht: 1014, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0016, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

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  • Wann ist es am besten, Besichtigungstermine für Immobilien zu vereinbaren?

    Es ist am besten, Besichtigungstermine für Immobilien unter der Woche zu vereinbaren, da viele Menschen am Wochenende Zeit haben. Zudem sollten Termine am Vormittag oder frühen Nachmittag gewählt werden, wenn das Tageslicht am besten ist. Es ist auch ratsam, Termine frühzeitig zu vereinbaren, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten Zeit haben.

  • Wie können Besichtigungstermine für Immobilien oder Sehenswürdigkeiten am besten vereinbart werden?

    Am besten können Besichtigungstermine für Immobilien oder Sehenswürdigkeiten telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Es ist wichtig, im Voraus einen Termin zu vereinbaren, um sicherzustellen, dass ein Ansprechpartner vor Ort ist. Bei größeren Sehenswürdigkeiten oder Immobilien können auch Online-Buchungssysteme genutzt werden.

  • Wann muss man Besichtigungstermine zulassen?

    Wann muss man Besichtigungstermine zulassen? In Deutschland muss der Vermieter Besichtigungstermine ermöglichen, wenn er die Wohnung vermieten oder verkaufen möchte. Dabei muss er jedoch die Privatsphäre des Mieters respektieren und die Termine angemessen ankündigen. Es gibt gesetzliche Regelungen, die festlegen, wie oft und zu welchen Zeiten Besichtigungen stattfinden dürfen. Mieter haben auch das Recht, Besichtigungstermine abzulehnen, wenn sie unangemessen sind oder zu oft stattfinden. Letztendlich ist es wichtig, dass Vermieter und Mieter respektvoll miteinander umgehen und gemeinsam eine Lösung finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.

  • Wie viele Besichtigungstermine muss man zulassen?

    Wie viele Besichtigungstermine man zulassen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Nachfrage nach der Immobilie, dem Preis, der Lage und dem Zustand des Objekts. In der Regel empfiehlt es sich, mehrere Besichtigungstermine anzubieten, um potenziellen Käufern die Möglichkeit zu geben, die Immobilie in Ruhe zu begutachten. Es ist wichtig, einen angemessenen Zeitrahmen für die Besichtigungen festzulegen, um Interessenten genügend Zeit zu geben, sich einen Eindruck zu verschaffen. Letztendlich sollte die Anzahl der Besichtigungstermine so gewählt werden, dass sowohl Verkäufer als auch potenzielle Käufer zufrieden sind und ein erfolgreicher Verkauf ermöglicht wird.

Ähnliche Suchbegriffe für Besichtigungstermine:


  • Immobilienfinanzierung (Siepe, Werner)
    Immobilienfinanzierung (Siepe, Werner)

    Immobilienfinanzierung , Den besten Finanzierungsplan für Ihren Immobilienkauf erstellen Sie immer noch selbst. In klar verständlicher Sprache führt der Ratgeber durch die wichtigsten Schritte bei der Entwicklung des eigenen Finanzierungsplans, sei es für die Erstfinanzierung, eine Modernisierung oder die Anschlussfinanzierung. Auch neue Schwerpunkte für das Immobilieninvestment, also die beabsichtigte Vermietung, werden einfach erklärt. Was können Sie sich wirklich leisten? Wie hoch ist Ihr Eigenkapital und welche monatliche Finanzierungsrate können Sie aufbringen, ohne sich unnötigen Risiken auszusetzen? Die aktuellen Förderungen von BAFA und KfW, die ab Juli 2021 gelten, werden erläutert und weitere Möglichkeiten beleuchtet, die Finanzierung anzupassen und zu sichern: von Volltilgerdarlehen über Sondertilgungen bis zu sinnvollen Versicherungslösungen. Bereiten Sie sich mit diesem Ratgeber strategisch und professionell vor und verhandeln Sie auf Augenhöhe mit Kreditgebern. Mit einem ausführlichen Glossar der Immobilienbranche, detaillierten Checklisten, Musterdokumenten und Beispielrechnungen. Der sichere Weg zur maßgeschneiderten Finanzierung - für Selbstnutzer und Kapitalanleger! , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 6., aktualisierte Auflage, Erscheinungsjahr: 20211026, Produktform: Kartoniert, Autoren: Siepe, Werner, Auflage: 21006, Auflage/Ausgabe: 6., aktualisierte Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 208, Abbildungen: mit farbige Abbildungen, Grafiken und Tabellen, Keyword: Baufinanzierung; Berechnungsverordnung; Annuitätendarlehen; Anschlussfinanzierung; Bausparvertrag; Belastungssicherheit; Eigenkapitalquote; Immobilienangebote; Tilgungsdauer; Staatliche Fördermittel; Kreditnebenkosten; Kaufnebenkosten; Darlehensvertrag; Baukosten; Modernisierung; Wohn-Riester-Darlehen; Bereitstellungszinsen; Finanzierungskonzept; Baunebenkosten; Risikolebensversicherung, Fachschema: Baufinanzierung - Bausparen~Bauwirtschaft / Baufinanzierung~Finanzierung / Baufinanzierung~Besitz / Grundbesitz~Grundbesitz - Grundeigentum~Bau / Ratgeber~Hausbau / Bauratgeber~Recht / Ratgeber (allgemein)~Eigentum / Wohneigentum~Wohneigentum~Immobilie, Fachkategorie: Grundeigentum und Immobilien~Ratgeber, Sachbuch: Recht~Verbraucherberatung~Wohnen und Wohneigentum: Kauf, Verkauf und rechtliche Aspekte, Thema: Orientieren, Fachkategorie: Management: Immobilien und Anlagen, Thema: Optimieren, Text Sprache: ger, Verlag: Stiftung Warentest, Verlag: Stiftung Warentest, Verlag: Stiftung Warentest, Länge: 212, Breite: 167, Höhe: 15, Gewicht: 383, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783747100479 9783868513837 9783868513554 9783868513295 9783868513158, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0008, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 328242

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  • Avery Zweckform Formularvordruck »Einheitsmietvertrag für Wohnungen und Häuser, mit Übergabeprot gelb, 21x29.7 cm
    Avery Zweckform Formularvordruck »Einheitsmietvertrag für Wohnungen und Häuser, mit Übergabeprot gelb, 21x29.7 cm

    Formularvordruck »Einheitsmietvertrag für Wohnungen und Häuser, mit Übergabeprotokoll und Hausordnung«, Anwendungsbereich: Vordrucke, diverse, Chlorfrei: Ja, Höhe: 297 mm, Ausführung der Bindung: Kopfleimung, Papierformat: A4, Anzahl der Blätter: 6 Blatt, Anzahl der Durchschläge: 1 Blatt, Besonderheiten: Flächenmasse des Papiers: Blatt 1: 60 g/qm, Blatt 2: 55 g/qm, Breite: 210 mm, Farbe der Durchschläge: gelb, Farbe des Papiers: blau, Papiergewicht: 70 g/m2, perforiert: Ja, Abheftlochung vorhanden: Ja, selbstdurchschreibend: Ja, Seitenzahlen vorhanden: Nein, Sprache: deutsch, Gestaltung / Ausführung: 5-fach, selbstdurchschreibend, Durchschreibepapier vorhanden: Nein, FSC-zertifiziert: Nein, Papierprodukte/Formularbuch/Mietvertrag & Kaufvertrag

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    Immobilien verkaufen oder verrenten?|Ratgeber Immobilien verrenten|Immobilienrente

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  • Immobilienverkauf und Vermietung zwischen Angehörigen
    Immobilienverkauf und Vermietung zwischen Angehörigen

    Insbesondere bei Verträgen mit Angehörigen kann Sie der Vorwurf der Liebhaberei treffen. Denn hier prüft das Finanzamt besonders gründlich, ob der Vertrag dem Drittvergleich (Fremdvergleich) genügt, das heißt, ob er in dieser Form auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen worden wäre.

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  • Wie oft muss man Besichtigungstermine zulassen?

    Wie oft muss man Besichtigungstermine zulassen? In der Regel muss man als Vermieter Besichtigungstermine zulassen, wenn ein neuer Mieter gesucht wird. Dabei sollte man sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, die in der Regel eine angemessene Vorlaufzeit und Ankündigung der Besichtigungstermine vorsehen. Es ist wichtig, die Privatsphäre der aktuellen Mieter zu respektieren und Besichtigungstermine nicht zu häufig anzusetzen. Letztendlich sollte man sich mit den potenziellen Mietern abstimmen, um für alle Beteiligten passende Termine zu finden.

  • Wie oft muss ich Besichtigungstermine zulassen?

    Wie oft muss ich Besichtigungstermine zulassen? Dies hängt von den gesetzlichen Bestimmungen in Ihrer Region ab. In der Regel müssen Vermieter Besichtigungstermine zulassen, wenn sie ihre Immobilie vermieten möchten. Dies kann je nach Land oder Bundesland variieren, aber in den meisten Fällen müssen Vermieter angemessene Vorankündigungen geben und die Privatsphäre der Mieter respektieren. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Gesetze und Vorschriften in Ihrer Region zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Schritte einhalten.

  • Wie viele Besichtigungstermine muss ich machen?

    Wie viele Besichtigungstermine muss ich machen? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Anzahl der verfügbaren Immobilien, Ihren individuellen Anforderungen und Ihrem Zeitplan. Es ist ratsam, mehrere Besichtigungstermine zu vereinbaren, um verschiedene Optionen zu vergleichen und die passende Immobilie für Sie zu finden. Es kann auch hilfreich sein, sich von einem Immobilienmakler beraten zu lassen, um den Prozess effizienter zu gestalten und die besten Angebote zu finden. Letztendlich liegt es an Ihnen, wie viele Besichtigungstermine Sie machen möchten, um sicherzustellen, dass Sie die richtige Entscheidung treffen.

  • Wie oft darf ein Vermieter Besichtigungstermine vereinbaren?

    Wie oft ein Vermieter Besichtigungstermine vereinbaren darf, hängt von den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes oder Bundeslandes ab. In der Regel ist es jedoch üblich, dass der Vermieter Besichtigungstermine nur in angemessenen Abständen und zu angemessenen Zeiten vereinbaren darf. Dies bedeutet, dass der Vermieter nicht willkürlich und häufig Besichtigungstermine vereinbaren kann, sondern dies in Absprache mit dem Mieter und unter Berücksichtigung seiner Privatsphäre tun sollte. Es ist wichtig, dass der Vermieter die Rechte und Bedürfnisse des Mieters respektiert und sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften hält. In Zweifelsfällen sollte der Mieter sich an einen Rechtsanwalt oder Mieterschutzverband wenden, um seine Rechte zu klären.

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